147.111
CH-BL
§ 4 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Landeskanzlei - Abrechnung
§ 4 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Landeskanzlei · Abrechnung
1. Es erfolgt keine Abrechnung der Ausgabenbewilligungen, die gestützt auf dieses Reglement ergehen.