147.11
LKA
CH-BL
§ 20 Dienstordnung der Landeskanzlei (Do LKA) - Vermittlung und Förderung regionaler Geschichtsforschung
Das Staatsarchiv
§ 20 Do LKA · Vermittlung und Förderung regionaler Geschichtsforschung
1. Das Staatsarchiv ermöglicht mittels verschiedener archivpädagogischer Angebote die Vermittlung der archivierten Unterlagen für verschiedene Zielgruppen.
2. Das Staatsarchiv fördert die Erforschung der Geschichte des Kantons durch verschiedene Aktivitäten.