147.11
LKA
CH-BL
§ 17 Dienstordnung der Landeskanzlei (Do LKA) - Aktenführung
Das Staatsarchiv
§ 17 Do LKA · Aktenführung
1. Die Aktenführung des Staatsarchivs wird mit einem Geschäftsverwaltungssystem (GEVER-System) sichergestellt.
2. Für die Erledigung seiner Kernaufgaben setzt das Staatsarchiv entsprechende Fachanwendungen ein.