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147.11 LKA CH-BL

§ 17 Dienstordnung der Landeskanzlei (Do LKA) - Aktenführung

Das Staatsarchiv
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§ 17 Do LKA · Aktenführung

1. Die Aktenführung des Staatsarchivs wird mit einem Geschäftsverwaltungssystem (GEVER-System) sichergestellt.

2. Für die Erledigung seiner Kernaufgaben setzt das Staatsarchiv entsprechende Fachanwendungen ein.

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