147.11
LKA
CH-BL
§ 15 Dienstordnung der Landeskanzlei (Do LKA) - Unterstützende Dienste
Die Landeskanzlei im engeren Sinn - Aufgaben im Speziellen
§ 15 Do LKA · Unterstützende Dienste
1. Die Landeskanzlei berät und unterstützt die Ombudsstelle, die Aufsichtsstelle Datenschutz und die Finanzkontrolle in folgenden Bereichen
a. Human Resources (HR);
b. Controlling und Rechnungswesen;
c. Digitale Transformation und Organisationsentwicklung.