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147.11 LKA CH-BL

§ 15 Dienstordnung der Landeskanzlei (Do LKA) - Unterstützende Dienste

Die Landeskanzlei im engeren Sinn - Aufgaben im Speziellen
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§ 15 Do LKA · Unterstützende Dienste

1. Die Landeskanzlei berät und unterstützt die Ombudsstelle, die Aufsichtsstelle Datenschutz und die Finanzkontrolle in folgenden Bereichen

a. Human Resources (HR);

b. Controlling und Rechnungswesen;

c. Digitale Transformation und Organisationsentwicklung.

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