147.11
LKA
CH-BL
§ 13 Dienstordnung der Landeskanzlei (Do LKA) - Kommunikation
Die Landeskanzlei im engeren Sinn - Aufgaben im Speziellen
§ 13 Do LKA · Kommunikation
1. Die Landeskanzlei ist im Bereich der externen Kommunikation für folgende Aufgaben zuständig
a. die Koordination von Anfragen seitens Medien und der Bevölkerung;
b. die Information über die Beschlüsse des Regierungsrats;
c. die Beratung des Landrats und des Regierungsrats in der Öffentlichkeitsarbeit.