147.11
LKA
CH-BL
§ 12 Dienstordnung der Landeskanzlei (Do LKA) - Politische Rechte
Die Landeskanzlei im engeren Sinn - Aufgaben im Speziellen
§ 12 Do LKA · Politische Rechte
1. Die Landeskanzlei ist zuständig für die Abwicklung aller mit der Ausübung von politischen Rechten in Beziehung stehenden Geschäfte nach dem Gesetz über die politischen Rechte.
2. Der Landeskanzlei obliegen betreffend Wahlen und Abstimmungen folgende Aufgaben
a. die Koordination und Durchführung der eidgenössischen und der kantonalen Wahlen und Abstimmungen in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei und den Gemeinden;
b. die Antragstellung beim Regierungsrat zu allen Sachgeschäften betreffend Wahlen und Abstimmungen einschliesslich Stimmrechtsbeschwerden;
c. das Erstellen der Abstimmungserläuterungen sowie der Erklärvideos zu Wahlen und Abstimmungen auf Basis der Erläuterungen der zuständigen Direktion zum Abstimmungsgegenstand.