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147.11 LKA CH-BL

§ 1 Dienstordnung der Landeskanzlei (Do LKA) - Gliederung

Allgemeines
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§ 1 Do LKA · Gliederung

1. Die Landeskanzlei besteht aus

a. der Landeskanzlei im engeren Sinn;

b. dem Staatsarchiv.

Dienstordnung der Landeskanzlei (Do LKA) - Gliederung § 2 Do LKA →

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