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146.96 CH-BL

§ 6 Verordnung über den Jugendrat Baselland - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 6 Verordnung über den Jugendrat Baselland · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 16. Mai 1995 wird aufgehoben.

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