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146.551 BMH CH-BL

§ 8 Verordnung über die Gebühren der Hauptabteilung Berufsbildung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (Gebührenverordnung BMH) - Inkrafttreten

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§ 8 Gebührenverordnung BMH · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. April 2010 in Kraft.

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