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146.551 BMH CH-BL

§ 5 Verordnung über die Gebühren der Hauptabteilung Berufsbildung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (Gebührenverordnung BMH) - Materialgebühren

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§ 5 Gebührenverordnung BMH · Materialgebühren

1. Die Hauptabteilung erhebt die folgenden Materialgebühren

a. Lerndokumentation der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK): CHF 27.-;

b. Handbuch betriebliche Grundbildung: CHF 70.-;

c. Drucksachen/Vervielfältigungen: zu den Selbstkosten.

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