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146.551 BMH CH-BL

§ 4 Verordnung über die Gebühren der Hauptabteilung Berufsbildung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (Gebührenverordnung BMH) - Dienstleistungsgebühren

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§ 4 Gebührenverordnung BMH · Dienstleistungsgebühren

1. Die Hauptabteilung erhebt die folgenden Dienstleistungsgebühren

a. Duplikat Fähigkeitszeugnis, Berufsattest und/oder Notenblatt, Ausweis über den bestandenen Berufsbildnerinnen- und Berufsbildnerkurs: CHF 40.-;

b. Übersetzung Fähigkeitszeugnis, Berufsattest und/oder Notenblatt: CHF 40.-;

c. Beglaubigung Fähigkeitszeugnis, Berufsattest und/oder Notenblatt: CHF 20.-.

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