146.551
BMH
CH-BL
§ 3 Verordnung über die Gebühren der Hauptabteilung Berufsbildung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (Gebührenverordnung BMH) - Umtriebsgebühren
§ 3 Gebührenverordnung BMH · Umtriebsgebühren
1. Die Hauptabteilung erhebt die folgenden Umtriebsgebühren
a. Gebühr für Umtriebe bei Abmeldung vom Qualifikationsverfahren ohne triftige Gründe nach Erhalt des Aufgebotes: CHF 200.-;
b. Gebühr für Umtriebe bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Qualifikationsverfahren (Material wird separat verrechnet): CHF 250.-;
c. * ...