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146.551 BMH CH-BL

§ 3 Verordnung über die Gebühren der Hauptabteilung Berufsbildung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (Gebührenverordnung BMH) - Umtriebsgebühren

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§ 3 Gebührenverordnung BMH · Umtriebsgebühren

1. Die Hauptabteilung erhebt die folgenden Umtriebsgebühren

a. Gebühr für Umtriebe bei Abmeldung vom Qualifikationsverfahren ohne triftige Gründe nach Erhalt des Aufgebotes: CHF 200.-;

b. Gebühr für Umtriebe bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Qualifikationsverfahren (Material wird separat verrechnet): CHF 250.-;

c. * ...

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