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146.551 BMH CH-BL

§ 2 Verordnung über die Gebühren der Hauptabteilung Berufsbildung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (Gebührenverordnung BMH) - Kursgebühren

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§ 2 Gebührenverordnung BMH · Kursgebühren

1. Die Hauptabteilung erhebt die folgenden Kursgebühren

a. obligatorische Ausbildungskurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Handbuch für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner wird separat in Rechnung gestellt): CHF 300.-;

b. freiwillige Weiterbildungskurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner pro Tag: CHF 150.-.

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