146.551
BMH
CH-BL
§ 2 Verordnung über die Gebühren der Hauptabteilung Berufsbildung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (Gebührenverordnung BMH) - Kursgebühren
§ 2 Gebührenverordnung BMH · Kursgebühren
1. Die Hauptabteilung erhebt die folgenden Kursgebühren
a. obligatorische Ausbildungskurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Handbuch für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner wird separat in Rechnung gestellt): CHF 300.-;
b. freiwillige Weiterbildungskurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner pro Tag: CHF 150.-.