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146.111 BMHFPS CH-BL

§ 9 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion - Zuständigkeiten innerhalb des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote

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§ 9 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion · Zuständigkeiten innerhalb des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote

1. Die Bereichssachbearbeiterin oder der Bereichssachbearbeiter ist zuständig für die Bewilligung von Ausgaben für bedarfsabhängige Leistungen der Behindertenhilfe gemäss § 3 Abs. 1 Bst. f.

2. Die Bereichssachbearbeiterin oder der Bereichssachbearbeiter ist zuständig für die Bewilligung von Ausgaben für bedarfsabhängige Leistungen der Jugendhilfe gemäss § 3 Abs. 1 Bst. f.

3. Die Bereichssachbearbeiterin oder der Bereichssachbearbeiter ist zuständig für die Bewilligung von Ausgaben für bedarfsabhängige Leistungen der Sonderschulung gemäss § 3 Abs. 1 Bst. g.

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