146.111
BMHFPS
CH-BL
§ 9 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion - Zuständigkeiten innerhalb des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote
§ 9 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion · Zuständigkeiten innerhalb des Amts für Kind, Jugend und Behindertenangebote
1. Die Bereichssachbearbeiterin oder der Bereichssachbearbeiter ist zuständig für die Bewilligung von Ausgaben für bedarfsabhängige Leistungen der Behindertenhilfe gemäss § 3 Abs. 1 Bst. f.
2. Die Bereichssachbearbeiterin oder der Bereichssachbearbeiter ist zuständig für die Bewilligung von Ausgaben für bedarfsabhängige Leistungen der Jugendhilfe gemäss § 3 Abs. 1 Bst. f.
3. Die Bereichssachbearbeiterin oder der Bereichssachbearbeiter ist zuständig für die Bewilligung von Ausgaben für bedarfsabhängige Leistungen der Sonderschulung gemäss § 3 Abs. 1 Bst. g.
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Zuständigkeiten - Neue Ausgaben ([§ 38 Abs. 1 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art38))
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