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146.111 BMHFPS CH-BL

§ 5 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion - Zuständigkeiten innerhalb des Amts für Volksschulen

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§ 5 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion · Zuständigkeiten innerhalb des Amts für Volksschulen

1. Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Sonderpädagogik ist zuständig für die Bewilligung von Ausgaben für bedarfsabhängige Leistungen im Bereich der Speziellen Förderung und Sonderschulung gemäss § 3 Abs. 1 Bst. g.

2. Die Schulleitungen der Sekundarschulen sind zuständig für die Bewilligung von einmaligen Ausgaben bis CHF 100‘000.- und wiederkehrenden Ausgaben bis CHF 50‘000.- in ihrem Bereich.

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