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146.111 BMHFPS CH-BL

§ 4 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion - Zuständigkeiten innerhalb des Generalsekretariats

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§ 4 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion · Zuständigkeiten innerhalb des Generalsekretariats

1. Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Informatik/Informatik Schulen Baselland (IT.SBL) ist zuständig für die Bewilligung von einmaligen Ausgaben bis CHF 300‘000.- und wiederkehrenden Ausgaben bis CHF 100‘000.- im Informatikbereich inklusive in demjenigen der Sekundarschulen.

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