146.111
BMHFPS
CH-BL
§ 4 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion - Zuständigkeiten innerhalb des Generalsekretariats
§ 4 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion · Zuständigkeiten innerhalb des Generalsekretariats
1. Die Leiterin oder der Leiter der Abteilung Informatik/Informatik Schulen Baselland (IT.SBL) ist zuständig für die Bewilligung von einmaligen Ausgaben bis CHF 300‘000.- und wiederkehrenden Ausgaben bis CHF 100‘000.- im Informatikbereich inklusive in demjenigen der Sekundarschulen.
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Zuständigkeiten - Neue Ausgaben ([§ 38 Abs. 1 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art38))
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