Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
146.111 BMHFPS CH-BL

§ 2 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion - Zuständigkeiten - Gebundene Ausgaben ([§ 38 Abs. 1 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art38))

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion · Gebundene Ausgaben ([§ 38 Abs. 1 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art38))

1. Der Vorsteher oder die Vorsteherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ist zuständig für die Bewilligung von

a. einmaligen Ausgaben von CHF 100‘000.- bis CHF 300‘000.-;

b. wiederkehrenden Ausgaben von CHF 50‘000.- bis CHF 100‘000.-.

2. Die Dienststellenleitenden der Direktion sind zuständig für die Bewilligung von

a. einmaligen Ausgaben bis CHF 100‘000.-;

b. wiederkehrenden Ausgaben bis CHF 50‘000.-.

← § 1 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Zuständigkeiten - Neue Ausgaben ([§ 38 Abs. 1 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art38)) § 3 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →