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146.111 BMHFPS CH-BL

§ 11 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion - Aufbewahrung und Nachweisbarkeit

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§ 11 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion · Aufbewahrung und Nachweisbarkeit

1. Die Dienststellen sorgen für die zentrale Aufbewahrung der Aufgabenbewilligungen, die für ihren Bereich ergehen.

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