146.111
BMHFPS
CH-BL
§ 11 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion - Aufbewahrung und Nachweisbarkeit
§ 11 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion · Aufbewahrung und Nachweisbarkeit
1. Die Dienststellen sorgen für die zentrale Aufbewahrung der Aufgabenbewilligungen, die für ihren Bereich ergehen.
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Zuständigkeiten - Neue Ausgaben ([§ 38 Abs. 1 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art38))
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