146.111
BMHFPS
CH-BL
§ 10 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion - Zuständigkeiten innerhalb des Amts für Kultur
§ 10 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion · Zuständigkeiten innerhalb des Amts für Kultur
1. Die Hauptabteilungsleiterinnen oder die Hauptabteilungsleiter des Amts für Kultur sind zuständig für die Bewilligung von einmaligen Ausgaben bis CHF 100‘000.- und wiederkehrenden Ausgaben bis CHF 50‘000.- in ihrem Bereich.
2. Die Leiterin oder der Leiter Projekt- und Produktionsförderung der Hauptabteilung kulturelles.bl ist zuständig für die Bewilligung von einmaligen Ausgaben bis CHF 50‘000.- in ihrem bzw. seinem Bereich der Projekt- und Produktionsförderung (subsidiäre Förderkredite BL, Vermittlung und Fachausschüsse BS/BL).
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Zuständigkeiten - Neue Ausgaben ([§ 38 Abs. 1 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art38))
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