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146.111 BMHFPS CH-BL

§ 10 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion - Zuständigkeiten innerhalb des Amts für Kultur

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§ 10 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion · Zuständigkeiten innerhalb des Amts für Kultur

1. Die Hauptabteilungsleiterinnen oder die Hauptabteilungsleiter des Amts für Kultur sind zuständig für die Bewilligung von einmaligen Ausgaben bis CHF 100‘000.- und wiederkehrenden Ausgaben bis CHF 50‘000.- in ihrem Bereich.

2. Die Leiterin oder der Leiter Projekt- und Produktionsförderung der Hauptabteilung kulturelles.bl ist zuständig für die Bewilligung von einmaligen Ausgaben bis CHF 50‘000.- in ihrem bzw. seinem Bereich der Projekt- und Produktionsförderung (subsidiäre Förderkredite BL, Vermittlung und Fachausschüsse BS/BL).

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