Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
146.11 BKSD CH-BL

§ 9 Dienstordnung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (Do BKSD) - Befugnis im Bereich Leistungsvereinbarungen und sonstige Verträge

Die Dienststellen - Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Do BKSD · Befugnis im Bereich Leistungsvereinbarungen und sonstige Verträge

1. Die Direktionsvorsteherin oder der Direktionsvorsteher regelt die Befugnis zur Unterzeichnung von Leistungsvereinbarungen und sonstigen Verträgen im Reglement zur Dienstordnung.

2. Die Befugnis zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen und sonstigen Verträgen richtet sich nach der Finanzhaushaltsgesetzgebung sowie dem Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion vom 14. März 2018.

← § 8 Do BKSD Dienstordnung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (Do BKSD) - Geltungsbereich § 10 Do BKSD →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →