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146.11 BKSD CH-BL

§ 36 Dienstordnung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (Do BKSD) - Aufgaben

Die Dienststellen - Dienststelle Sportamt
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§ 36 Do BKSD · Aufgaben

1. Das Sportamt besorgt alle Aufgaben und Geschäfte, die der Direktion auf dem Gebiet der Sportförderung im Allgemeinen, der Sportpolitik und der Sportentwicklung, insbesondere im Bereich des Kinder-, Jugend- und Erwachsenensports, und des Swisslos Sportfonds übertragen sind.

2. Seine Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz über die Sportförderung vom 7. März 1991, der Verordnung über die Sportförderung vom 9. Februar 2021, der Verordnung über den Swisslos Sportfonds vom 21. Januar 2020 und dem Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz, SpoFöG) vom 17. Juni 2011.

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