146.11
BKSD
CH-BL
§ 31 Dienstordnung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (Do BKSD) - Aufgaben
Die Dienststellen - Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH)
§ 31 Do BKSD · Aufgaben
1. Die Dienststelle BMH ist die kantonale Behörde für den nachobligatorischen Bildungsbereich sowie die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Kanton.
2. Sie ist insbesondere zuständig für die Planung, die Entwicklung, das Gewährleisten, die Aufsicht, die Qualitätssicherung und die Wirtschaftlichkeit des Leistungsangebots im nachobligatorischen Bildungsbereich sowie in der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Kanton.
3. Sie vertritt die Berufsbildung, Berufs- und Mittelschulen, Hochschulen sowie Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden.
4. Sie übt die Aufsicht über die Gymnasien, die Berufsfachschulen und die höhere Berufsbildung aus. Zudem ist sie für allfällige Anerkennungen zuständig.