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146.11 BKSD CH-BL

§ 29 Dienstordnung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (Do BKSD) - Aufgaben

Die Dienststellen - Dienststelle Amt für Volksschulen (AVS) - Abteilung Support
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§ 29 Do BKSD · Aufgaben

1. Die Abteilung Support ist zuständig für die Bereiche Finanzen, Steuerung und Prozessoptimierung, fachspezifische Sachbearbeitung, Information und Administration des AVS. Zudem unterstützt sie die Dienststellenleitung im Projektmanagement und in der Beratung von politischen Geschäften.

2. Ihre Aufgaben ergeben sich insbesondere aus dem Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002, der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule vom 13. Mai 2003, der Verordnung für die Sekundarschule vom 13. Mai 2003, der Verordnung über die Spezielle Förderung, die Sonderschulung und die heilpädagogische Früherziehung (Verordnung Sonderpädagogik, Vo SoPä) vom 22. Juni 2021, der Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung vom 26. Juni 2018, der Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) vom 11. Juni 2013 und der Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate vom 13. Mai 2003.

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