§ 26 Dienstordnung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (Do BKSD) - Aufgaben
§ 26 Do BKSD · Aufgaben
1. Die Hauptabteilung Betrieb und Weiterbildung ist zuständig für alle schulbetrieblichen, pädagogischen und weiterbildnerischen Belange der Primarstufe und der Sekundarstufe I, jedoch ohne Sonderschulen, sowie für alle schulbetrieblichen und pädagogischen Angelegenheiten der Musikschulen, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung nicht anderen Organen übertragen sind.
2. Ihre Aufgaben ergeben sich insbesondere aus dem Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002, der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule vom 13. Mai 2003, der Verordnung für die Sekundarschule vom 13. Mai 2003, der Verordnung für die Musikschule vom 13. Mai 2003, der Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung vom 26. Juni 2018, der Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) vom 11. Juni 2013 und der Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate vom 13. Mai 2003.