146.11
BKSD
CH-BL
§ 25 Dienstordnung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (Do BKSD) - Aufgaben
Die Dienststellen - Dienststelle Amt für Volksschulen (AVS) - Hauptabteilung Aufsicht und Qualität
§ 25 Do BKSD · Aufgaben
1. Die Hauptabteilung Aufsicht und Qualität ist zuständig für die kantonale Aufsicht über die Volksschule (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule), die Musikschulen sowie die Privatschulen und die private Schulung.
2. Ihre Aufgaben ergeben sich insbesondere aus dem Bildungsgesetz vom 6. Juni 2002, der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule vom 13. Mai 2003, der Verordnung für die Sekundarschule vom 13. Mai 2003, der Verordnung für die Musikschule vom 13. Mai 2003, der Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung vom 26. Juni 2018 und der Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung) vom 11. Juni 2013.