146.11
BKSD
CH-BL
§ 24 Dienstordnung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (Do BKSD) - Aufgaben
Die Dienststellen - Dienststelle Amt für Volksschulen (AVS)
§ 24 Do BKSD · Aufgaben
1. Das AVS ist die kantonale Behörde für Volksschulen, die Ansprechstelle für die Schulräte und Schulleitungen sowie die fachlich unabhängige kantonale Fachstelle für schulpsychologische Fragestellungen.
2. Ihm obliegt insbesondere die Verantwortung für schulbetriebliche, pädagogische und sonderpädagogische Belange sowie für die Steuerung von Aufsicht, Qualität, Entwicklung, Betrieb und Weiterbildung der Volksschule im Hinblick auf eine optimale Begleitung, Koordination und Weiterentwicklung der Volksschule auf kantonaler Ebene sowie der schulpsychologischen Beratung für alle Schulstufen.
3. Ihm sind die Sekundarschulen und die kantonalen Sonderschulen unterstellt.