§ 12 Dienstordnung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (Do BKSD) - Aufgaben
§ 12 Do BKSD · Aufgaben
1. Das Generalsekretariat (GS) hat folgende Aufgaben
a. umfassende Führungsunterstützung der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers;
b. Beratung und Unterstützung der Dienststellen und Schulen.
2. Es hat Fachweisungskompetenz gegenüber den Dienststellen.
3. Das GS ist in Zusammenarbeit mit den Dienststellen für eine Gesamtsicht in den Geschäftsbereichen der BKSD und in direktionsübergreifenden Geschäften besorgt, insbesondere ist es Planungs-, Koordinations-, Qualitätssicherungs- und Prozesscontrollingsstelle der Direktion.
4. Zudem ist das GS zuständig für alle der Direktion zugewiesenen oder in deren Vollzugsbereich fallenden Geschäfte, soweit diese nicht einer anderen Dienststelle übertragen werden. Insbesondere verantwortet es bildungsstufenübergreifend
a. die Schulinformatik;
b. die Schulabkommen;
c. Bildungsprojekte und das Bildungsmonitoring.