145.52
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Gebühren des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz betreffend Schutzbauten - Inkrafttreten
§ 5 Verordnung über die Gebühren des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz betreffend Schutzbauten · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.