145.52
CH-BL
§ 3 Verordnung über die Gebühren des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz betreffend Schutzbauten - Gebührenansätze
§ 3 Verordnung über die Gebühren des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz betreffend Schutzbauten · Gebührenansätze
1. Die Gebühren betragen für
a. Verfahren um Beiträge aus dem Schutzraumersatzabgabefonds, Grundgebühr 100 Franken; bei komplexen Verfahren, für den Mehraufwand, zusätzlich pro Stunde 80 Franken;
b. Gesuche betreffend Ersatzabgaben für Wohngebäude und Wohnüberbauungen bis und mit 24 Schutzplätzen 200 Franken;
c. Gesuche betreffend Ersatzabgaben für Wohngebäude und Wohnüberbauungen, auch wenn nicht realisiert, mit mehr als 24 Schutzplätzen, eine Grundgebühr von 200 Franken und für den Mehraufwand zusätzlich pro Stunde 80 Franken.