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145.52 CH-BL

§ 3 Verordnung über die Gebühren des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz betreffend Schutzbauten - Gebührenansätze

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§ 3 Verordnung über die Gebühren des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz betreffend Schutzbauten · Gebührenansätze

1. Die Gebühren betragen für

a. Verfahren um Beiträge aus dem Schutzraumersatzabgabefonds, Grundgebühr 100 Franken; bei komplexen Verfahren, für den Mehraufwand, zusätzlich pro Stunde 80 Franken;

b. Gesuche betreffend Ersatzabgaben für Wohngebäude und Wohnüberbauungen bis und mit 24 Schutzplätzen 200 Franken;

c. Gesuche betreffend Ersatzabgaben für Wohngebäude und Wohnüberbauungen, auch wenn nicht realisiert, mit mehr als 24 Schutzplätzen, eine Grundgebühr von 200 Franken und für den Mehraufwand zusätzlich pro Stunde 80 Franken.

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