145.52
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Gebühren des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz betreffend Schutzbauten - Geltungsbereich
§ 1 Verordnung über die Gebühren des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz betreffend Schutzbauten · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Gebühren des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) für Tätigkeiten betreffend Schutzraumbaupflicht und Schutzraumsteuerung.