145.37
IKAPOL
CH-BL
Art. 2 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) - Zweck
Allgemeine Bestimmungen, Grundsätze
Art. 2 IKAPOL · Zweck
1. Diese Vereinbarung bezweckt gestraffte, rationelle Verfahren, die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und eine einheitliche, angemessene und vom Solidaritätsgedanken geprägte Entschädigung für IKAPOL-Einsätze sowie eine einfache, einheitliche Berichts-, Budget- und Rechnungsstellungsstruktur.