145.37
IKAPOL
CH-BL
Art. 11 Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze (IKAPOL) - Private Anlässe
Finanzielles
Art. 11 IKAPOL · Private Anlässe
1. Bei IKAPOL-Einsätzen zugunsten privater Anlässe werden die Ansätze gemäss dem Gebührentarif des die Einsatzkräfte entsendenden Kantons verrechnet.
2. Für die vom Bund als ausserordentliches Ereignis gestützt auf Art. 4 der BWIS-Abgeltungsverordnung deklarierten Anlässe gelten die IKAPOL-Ansätze.