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§ 9 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle - Besondere Gebühren

Weitere Gebühren
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§ 9 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle · Besondere Gebühren

1. Die Gebühren betragen für

a. * Bestätigungen, Bewilligungen und Ersatzformulare: CHF 25.-;

b. * die Bewilligung der ausserkantonalen Vorführung: CHF 30.-;

c. * die Verlängerung befristeter Ausweise und Bewilligungen: CHF 30.-;

d. * die Parkierungsbewilligung für Gehbehinderte und Behindertentransporte: CHF 0.- (kostenlos);

e. * die Aufforderung zur Änderung der Adressen in Ausweisen: CHF 30.-;

f. * die polizeiliche Zustellung von Verfügungen: CHF 370.-;

g. * Fotokopien (bis 3 Stück): CHF 3.-;

h. * die schriftliche Abgabe von 1 bis 5 Adressen: CHF 5.-;

i. * die schriftliche Abgabe von 6 und mehr Adressen (pro Adresse): CHF 0.50;

k. * Telefon- und Faxspesen: CHF 6.-;

l. * die Einleitung des Betreibungsverfahrens wegen Nichtbezahlung von Verkehrsabgaben und/oder Gebühren der MFK: CHF 55.-;

m. * den Versand einer Mahnung: CHF 20.-;

n. * die Auslandsüberweisung: CHF 15.-;

o. * ...

p. * ...

q. * eine 1. zulässige Verschiebung der periodischen Prüfung, die nicht online verschoben werden kann: CHF 0.- (kostenlos);

r. * eine zulässige Verschiebung der periodischen Prüfung, die Kunden online verschieben könnten und von der Motorfahrzeugkontrolle verschoben wird, pro Fahrzeug: CHF 10.-;

s. * jede weitere zulässige Verschiebung der periodischen Prüfung, pro Fahrzeug: CHF 10.-;

t. * die Briefzustellung per A- oder B-Post: CHF 0.- (kostenlos);

u. * die Briefzustellung per A-Post-Plus: CHF 5.-;

v. * die Briefzustellung per Einschreiben: CHF 10.-;

w. * die Paketzustellung bis 1000 Gramm: CHF 15.-;

x. * die Paketzustellung per Einschreiben: gemäss Auslagen;

y. * anfallende Sondergebühren für die Zustellung, z.B. Express: gemäss Auslagen;

z. * Überprüfung und Bestätigung der Personalien in Zusammenhang mit der Gesuchsbehandlung für Lehrfahr-/Führerausweise: CHF 10.-.

2. Bei der Abgabe von Tagesausweisen kann eine Kaution von bis zu CHF 500.- erhoben werden.

3. Die Kosten für ärztliche, psychologische und andere Untersuchungen gehen zulasten der Ausweisbewerberin / des Ausweisbewerbers oder der Ausweisinhaberin / des Ausweisinhabers.

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