§ 9 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle - Besondere Gebühren
§ 9 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle · Besondere Gebühren
1. Die Gebühren betragen für
a. * Bestätigungen, Bewilligungen und Ersatzformulare: CHF 25.-;
b. * die Bewilligung der ausserkantonalen Vorführung: CHF 30.-;
c. * die Verlängerung befristeter Ausweise und Bewilligungen: CHF 30.-;
d. * die Parkierungsbewilligung für Gehbehinderte und Behindertentransporte: CHF 0.- (kostenlos);
e. * die Aufforderung zur Änderung der Adressen in Ausweisen: CHF 30.-;
f. * die polizeiliche Zustellung von Verfügungen: CHF 370.-;
g. * Fotokopien (bis 3 Stück): CHF 3.-;
h. * die schriftliche Abgabe von 1 bis 5 Adressen: CHF 5.-;
i. * die schriftliche Abgabe von 6 und mehr Adressen (pro Adresse): CHF 0.50;
k. * Telefon- und Faxspesen: CHF 6.-;
l. * die Einleitung des Betreibungsverfahrens wegen Nichtbezahlung von Verkehrsabgaben und/oder Gebühren der MFK: CHF 55.-;
m. * den Versand einer Mahnung: CHF 20.-;
n. * die Auslandsüberweisung: CHF 15.-;
o. * ...
p. * ...
q. * eine 1. zulässige Verschiebung der periodischen Prüfung, die nicht online verschoben werden kann: CHF 0.- (kostenlos);
r. * eine zulässige Verschiebung der periodischen Prüfung, die Kunden online verschieben könnten und von der Motorfahrzeugkontrolle verschoben wird, pro Fahrzeug: CHF 10.-;
s. * jede weitere zulässige Verschiebung der periodischen Prüfung, pro Fahrzeug: CHF 10.-;
t. * die Briefzustellung per A- oder B-Post: CHF 0.- (kostenlos);
u. * die Briefzustellung per A-Post-Plus: CHF 5.-;
v. * die Briefzustellung per Einschreiben: CHF 10.-;
w. * die Paketzustellung bis 1000 Gramm: CHF 15.-;
x. * die Paketzustellung per Einschreiben: gemäss Auslagen;
y. * anfallende Sondergebühren für die Zustellung, z.B. Express: gemäss Auslagen;
z. * Überprüfung und Bestätigung der Personalien in Zusammenhang mit der Gesuchsbehandlung für Lehrfahr-/Führerausweise: CHF 10.-.
2. Bei der Abgabe von Tagesausweisen kann eine Kaution von bis zu CHF 500.- erhoben werden.
3. Die Kosten für ärztliche, psychologische und andere Untersuchungen gehen zulasten der Ausweisbewerberin / des Ausweisbewerbers oder der Ausweisinhaberin / des Ausweisinhabers.