§ 6 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle - Sonstige Gebühren
§ 6 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle · Sonstige Gebühren
1. Weitere Gebühren betragen für
a. * generelle Ersatzfahrzeugbewilligungen: CHF 40.-;
b. * Nachträge und Ergänzungen im Fahrzeugausweis: CHF 30.-;
c. * Versicherungswechsel: CHF 30.-;
d. * ...
e. * ...
f. * Jahresvignetten für Motorfahrräder (ohne Versicherungsprämie): CHF 25.-;
fbis. * Mofa-Ersatzvignettte (Verlust eines Vignettenteils): CHF 10.-;
fter. * Mofa-Ersatzvignettte (Verlust beider Vignettenteile): CHF 25.-;
g. * die Einleitung des Fahrzeugausweis- und Kontrollschilderentzugsverfahrens aufgrund von Versicherungskündigungen: CHF 40.-;
h. * die Ausschreibung von Kontrollschildern im Fahndungsregister des Bundes (RIPOL) aufgrund von Versicherungskündigungen, Nichtvorführung von Fahrzeugen, missbräuchliche Verwendung von Kontrollschildern und Fahrzeugausweisen sowie Nichtbezahlung der Verkehrsabgaben und/oder der Gebühren der MFK: CHF 55.-;
i. * die schriftliche Auskunftserteilung auf Gesuch hin von Angaben aus dem Fahrzeugausweis: CHF 30.-.