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145.36 CH-BL

§ 6 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle - Sonstige Gebühren

Gebühren und besondere Abgaben für Fahrzeugzulassungen
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§ 6 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle · Sonstige Gebühren

1. Weitere Gebühren betragen für

a. * generelle Ersatzfahrzeugbewilligungen: CHF 40.-;

b. * Nachträge und Ergänzungen im Fahrzeugausweis: CHF 30.-;

c. * Versicherungswechsel: CHF 30.-;

d. * ...

e. * ...

f. * Jahresvignetten für Motorfahrräder (ohne Versicherungsprämie): CHF 25.-;

fbis. * Mofa-Ersatzvignettte (Verlust eines Vignettenteils): CHF 10.-;

fter. * Mofa-Ersatzvignettte (Verlust beider Vignettenteile): CHF 25.-;

g. * die Einleitung des Fahrzeugausweis- und Kontrollschilderentzugsverfahrens aufgrund von Versicherungskündigungen: CHF 40.-;

h. * die Ausschreibung von Kontrollschildern im Fahndungsregister des Bundes (RIPOL) aufgrund von Versicherungskündigungen, Nichtvorführung von Fahrzeugen, missbräuchliche Verwendung von Kontrollschildern und Fahrzeugausweisen sowie Nichtbezahlung der Verkehrsabgaben und/oder der Gebühren der MFK: CHF 55.-;

i. * die schriftliche Auskunftserteilung auf Gesuch hin von Angaben aus dem Fahrzeugausweis: CHF 30.-.

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