145.36
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle - Gesuchsbehandlungen
Gebühren und besondere Abgaben für Fahrzeugzulassungen
§ 5 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle · Gesuchsbehandlungen
1. Die Gebühren betragen für
a. * die erstmalige Abgabe eines Kollektiv-Fahrzeugausweises: CHF 320.-;
b. * die Abgabe eines zweiten oder weiteren Kollektiv-Fahrzeugausweises: CHF 110.-;
c. * die Bewilligung gelber Gefahrenlichter: CHF 40.-;
d. * die Bewilligung blauer Gefahrenlichter und eines Wechselklanghorns: CHF 40.-.