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145.36 CH-BL

§ 5 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle - Gesuchsbehandlungen

Gebühren und besondere Abgaben für Fahrzeugzulassungen
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§ 5 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle · Gesuchsbehandlungen

1. Die Gebühren betragen für

a. * die erstmalige Abgabe eines Kollektiv-Fahrzeugausweises: CHF 320.-;

b. * die Abgabe eines zweiten oder weiteren Kollektiv-Fahrzeugausweises: CHF 110.-;

c. * die Bewilligung gelber Gefahrenlichter: CHF 40.-;

d. * die Bewilligung blauer Gefahrenlichter und eines Wechselklanghorns: CHF 40.-.

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