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145.36 CH-BL

§ 14 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 14 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

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