Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
145.36 CH-BL

§ 13 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 18. März 2003 über die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle wird aufgehoben.

← § 12 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle Zuständigkeit § 14 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →