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145.36 CH-BL

§ 11 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle - Gebühren nach Aufwand

Weitere Gebühren
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§ 11 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle · Gebühren nach Aufwand

1. Gebühren nach Aufwand werden erhoben für

a. eine Grosszahl von Fotokopien,

b. besonderen Aufwand für den polizeilichen Einzug von Kontrollschildern,

c. Versicherungsprämien,

d. * besondere Leistungen der Motorfahrzeugkontrolle.

2. Für die Weiterverrechnung gilt ein Stundenansatz von CHF 160.-.

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