Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
145.36 CH-BL

§ 10 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle - Gebühren für den Erlass von Verfügungen

Weitere Gebühren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle · Gebühren für den Erlass von Verfügungen

1. Verfügungen über den Entzug der Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises aufgrund

a. * Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (Verfahren gemäss Art. 16 Abs. 1 und 4 SVG) CHF 140.-;

b. * Annullation ohne Ausserverkehrsetzung (Verfahren gemäss Art. 74 Abs. 5 VZV) CHF 140.-;

c. * Verlust von Kontrollschildern (Verfahren gemäss Art. 87 Abs. 2 VZV) CHF 140.-;

d. * Aufforderung zur Fahrzeugvorführung (Verfahren gemäss Art. 106 VZV) CHF 140.-;

e. * Versicherungskündigung (Verfahren gemäss Art. 7 VVV) CHF 140.-;

f. * Nichterfüllung der Bedingungen betreffend Tagesausweise (Verfahren gemäss Art. 20 Abs. 6 VVV) CHF 140.-.

2. Weitere Verfügungen

a. * Verfügungen über den Entzug von Kollektiv-Fahrzeugausweisen (Art. 23a Abs. 1 und 2 VVV) CHF 140.-;

b. * Verfügungen über die Verweigerung des Umschriebs eines ungültigen ausländischen Führerausweises in einen schweizerischen (Art. 45 VZV) CHF 140.-;

c. * berufliche Weiterbildung der Fahrlehrer (Verfügungen gemäss Art. 27 FV) CHF 140.-;

d. * Verfügungen auf Verlangen (Feststellungsverfügungen) CHF 200-400.-;

e. * Ausnahmebewilligung für Weiterbildungskurse (Verfügung gemäss Art. 150 Abs. 6 VZV) CHF 140.-.

3. Wird an Stelle einer Verfügung gemäss den Absätzen 1 und 2 eine Verwarnung ausgesprochen, beträgt die Gebühr CHF 40.

← § 9 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle Zuständigkeit § 11 Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →