145.35
CH-BL
§ 7 Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft - Administrative Massnahmen im Zusammenhang mit dem Lernfahr- oder Führerausweis
§ 7 Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft · Administrative Massnahmen im Zusammenhang mit dem Lernfahr- oder Führerausweis
1. Zu den gebührenpflichtigen Administrativmassnahmen im Zusammenhang mit Lernfahr- oder Führerausweisen zählen namentlich Verwarnungen, Entzüge, Verweigerungen, Aberkennungen sowie alle Tätigkeiten zur Abklärung der Fahreignung oder Fahrfähigkeit.
2. Die Gebühren werden zum durchschnittlichen Vollkostensatz berechnet und betragen zwischen CHF 50 - 600.
3. In aussergewöhnlich zeitintensiven Fällen kann über den Gebührenrahmen gemäss Absatz 2 hinaus der belegte Mehraufwand berechnet werden.
4. Bei Massnahmen, die aus unverschuldeten medizinischen Gründen angeordnet werden müssen, kann von einer Gebührenerhebung abgesehen werden.