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145.35 CH-BL

§ 4 Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft - Tarif für Polizeieinsätze

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§ 4 Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft · Tarif für Polizeieinsätze

1. Der Tarif für den Kostenersatz für polizeiliche Einsätze wird wie folgt festgelegt

a. * Die Grundgebühr für den Einsatz einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Polizei Basel-Landschaft beträgt CHF 145 pro Stunde. Für angebrochene Stunden wird bis 30 Minuten die Hälfte davon erhoben, darüber hinaus die volle Gebühr. Die Gebühr ist unabhängig vom Dienstgrad und beinhaltet Inkonvenienz-Entschädigungen sowie die Kosten für persönliche Ausrüstung und Verpflegung.

b. Allfällige zusätzliche Kosten für Motorfahrzeuge und Spezialdienste, für technische Geräte und Material sowie für administrative Arbeiten werden gemäss den nachstehenden Bestimmungen separat verrechnet.

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