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145.35 CH-BL

§ 2a Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft - Ordnungsbussenkurs

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§ 2a Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft · Ordnungsbussenkurs

1. Für die Durchführung des Ordnungsbussenkurses im Hinblick auf die Übertragung der Ordnungsbussenkompetenz (§§ 7 ff. Polizeigesetz) werden pro Teilnehmerin oder Teilnehmer folgende Gebühren erhoben

a. Grundgebühr Kursadministration: CHF 217.50

b. zusätzlich Kursgebühr inklusive Prüfung

1. bei 1 Teilnehmerin oder Teilnehmer: CHF 652.50

2. bei 2 Teilnehmerinnen oder Teilnehmern: CHF 326.25

3. bei 3 und mehr Teilnehmerinnen oder Teilnehmern: CHF 217.50

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