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CH-BL
§ 2a Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft - Ordnungsbussenkurs
§ 2a Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft · Ordnungsbussenkurs
1. Für die Durchführung des Ordnungsbussenkurses im Hinblick auf die Übertragung der Ordnungsbussenkompetenz (§§ 7 ff. Polizeigesetz) werden pro Teilnehmerin oder Teilnehmer folgende Gebühren erhoben
a. Grundgebühr Kursadministration: CHF 217.50
b. zusätzlich Kursgebühr inklusive Prüfung
1. bei 1 Teilnehmerin oder Teilnehmer: CHF 652.50
2. bei 2 Teilnehmerinnen oder Teilnehmern: CHF 326.25
3. bei 3 und mehr Teilnehmerinnen oder Teilnehmern: CHF 217.50