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145.35 CH-BL

§ 2 Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft - Mahnung, Verzugszins, Zustellung, Erlass

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§ 2 Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft · Mahnung, Verzugszins, Zustellung, Erlass

1. Die Gebühr für jede Mahnung beträgt CHF 30.

2. Für die persönliche polizeiliche Zustellung einer Verfügung bei Nichtabholung werden CHF 100 in Rechnung gestellt.

3. Für den polizeilichen Einzug des Führerausweises oder der Kontrollschilder gilt eine Gebühr von CHF 100.

4. Die Voraussetzungen für den Gebührenerlass richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

5. Zuständig für den Gebührenerlass ist

a. bis CHF 2'000 die Polizei Basel-Landschaft;

b. * von CHF 2'001 bis 10'000 die Sicherheitsdirektion;

c. ab CHF 10'001 der Regierungsrat.

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