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145.35 CH-BL

§ 10 Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft - Übrige administrative Arbeiten

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§ 10 Verordnung über die Gebühren der Polizei Basel-Landschaft · Übrige administrative Arbeiten

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a. * ...

b. Gutachten: CHF 500 - 5'000

c. Pläne: CHF 50 - 500

d. Computerplan, EDV-Stunde: CHF 150

e. Kopien von Unfallrapporten an Versicherungen

1. Bearbeitungsgebühr pro Satz Kopien: CHF 50

2. Kopien von Unfallrapporten ausländischer Beteiligter an die zuständige Versicherung, Jahrespauschalbetrag gemäss Weisung des Bundesamtes für Polizeiwesen: CHF 2'600

g. Expertinnen- resp. Exptertentätigkeit, Stundenansatz: CHF 150

h. Lagerung von sichergestellten und beschlagnahmten Gegenständen: CHF 50 - 2'000

i. Akteneinsicht in polizeilichen Verfahren: unentgeltlich

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