145.111
CH-BL
§ 6 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion - Zuständigkeit innerhalb des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht
§ 6 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion · Zuständigkeit innerhalb des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht
1. Die stellvertretende Dienststellenleiterin oder der stellvertretende Dienststellenleiter, die Leiterin oder der Leiter des Stabsbereichs sowie die Leiterin oder der Leiter und dessen bzw. deren stellvertretende Person der Abteilung Asyl und Rückkehr des Amts für Migration, Integration und Bürgerrecht sind je zuständig für die Bewilligung von
a. * einmaligen Ausgaben von mehr als CHF 20‘000.- bis CHF 100‘000.-;
b. * wiederkehrenden Ausgaben von mehr als CHF 20‘000.- bis CHF 75‘000.-.