145.111
CH-BL
§ 5 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion - Zuständigkeit innerhalb der Polizei Basel-Landschaft
§ 5 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion · Zuständigkeit innerhalb der Polizei Basel-Landschaft
1. Der Leiter oder die Leiterin Vizekommando und die Hauptabteilungsleiter und Hauptabteilungsleiterinnen der Polizei Basel-Landschaft sind je zuständig für die Bewilligung von
a. * einmaligen Ausgaben von mehr als CHF 20‘000.- bis CHF 100‘000.-;
b. * wiederkehrenden Ausgaben von mehr als CHF 20‘000.- bis CHF 75‘000.-.