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145.111 CH-BL

§ 4 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion - Zuständigkeit innerhalb der Zivilrechtsverwaltung

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§ 4 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion · Zuständigkeit innerhalb der Zivilrechtsverwaltung

1. Der Dienststellenleiter oder die Dienststellenleiterin der Zivilrechtsverwaltung ist zusätzlich zu § 1 zuständig für die Bewilligung von

a. * einmaligen Ausgaben von mehr als CHF 20‘000.- bis CHF 100‘000.-;

b. * wiederkehrenden Ausgaben von mehr als CHF 20‘000.- bis CHF 75'000.-.

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