145.111
CH-BL
§ 4 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion - Zuständigkeit innerhalb der Zivilrechtsverwaltung
§ 4 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion · Zuständigkeit innerhalb der Zivilrechtsverwaltung
1. Der Dienststellenleiter oder die Dienststellenleiterin der Zivilrechtsverwaltung ist zusätzlich zu § 1 zuständig für die Bewilligung von
a. * einmaligen Ausgaben von mehr als CHF 20‘000.- bis CHF 100‘000.-;
b. * wiederkehrenden Ausgaben von mehr als CHF 20‘000.- bis CHF 75'000.-.