145.111
CH-BL
§ 3 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion - Zuständigkeit innerhalb des Rechtsdiensts von Regierungsrat und Landrat
§ 3 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion · Zuständigkeit innerhalb des Rechtsdiensts von Regierungsrat und Landrat
1. Der Dienststellenleiter oder die Dienststellenleiterin des Rechtsdiensts von Regierungsrat und Landrat ist zusätzlich zu § 1 zuständig für die Bewilligung von
a. * einmaligen Ausgaben von mehr als CHF 20‘000.- bis CHF 100‘000.-;
b. * wiederkehrenden Ausgaben von mehr als CHF 20‘000.- bis CHF 75‘000.-.