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145.111 CH-BL

§ 16 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion - Abrechnung ([§ 48 Abs. 2 Bst. b Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art48))

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§ 16 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion · Abrechnung ([§ 48 Abs. 2 Bst. b Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art48))

1. Es erfolgt keine Abrechnung der Ausgabenbewilligungen, die gestützt auf dieses Reglement ergehen.

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