Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
145.111 CH-BL

§ 12 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion - Zahlungsanweisungen ([§ 41 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art41))

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion · Zahlungsanweisungen ([§ 41 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art41))

1. Die Ausgabenbewilligung erfolgt innerhalb der besonderen Zuständigkeit der Direktion gemäss § 39 Abs. 4 Vo FHG als Zahlungsanweisung für

a. Ausgaben für den straf- und jugendstrafrechtlichen Massnahmenvollzug;

b. * Ausgaben für die Strafverfolgung (z. B. Entschädigung Dolmetscher, Gutachten, Kosten für Beweiserhebungen u. a.);

c. * Ausgaben für Personen in Obhut.

2. Als Rechtsentscheide gemäss § 41 Abs. 1 Bst. c Vo FHG gelten für den Bereich der Staatsanwaltschaft insbesondere

a. Einstellungsverfügungen;

b. Strafbefehle;

c. Nicht-Anhandnahme-Verfügungen;

d. Verfügungen betreffend Entschädigung der amtlichen Verteidiger und der unentgeltlichen Rechtspflege für die Privatklägerschaft;

e. Verfügungen betreffend Parteientschädigungen, Genugtuung und Entschädigungsansprüchen.

← § 11 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion Allgemeine Zuständigkeiten ([§ 38 Abs. 1 Vo FHG](https://bl.clex.ch/data/310.11/de/art38)) § 13 Reglement über die Zuständigkeiten für Ausgabenbewilligungen in der Sicherheitsdirektion →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →